
Swift-Anschlag: Angeklagter großteils geständig
Ein geplanter Terroranschlag auf ein Konzert von Pop-Superstar Taylor Swift hat in Wiener Neustadt heute für ein beispielloses Sicherheitsaufgebot gesorgt. Unter den Augen schwer bewaffneter und maskierter Beamter begann der Prozess gegen zwei junge Männer, die laut Anklage eine IS-Terrorzelle gebildet und Anschläge in mehreren Ländern geplant haben sollen. Der Hauptangeklagte, Beran A., 21 Jahre alt, gestand die meisten Vorwürfe rund um das geplante Attentat im voll besetzten Happel-Stadion.
Laut Staatsanwaltschaft war Beran A. spätestens am 21. Juli 2024 fest entschlossen, im Namen des sogenannten Islamischen Staates am 9. August 2024 während eines Taylor-Swift-Konzerts zuzuschlagen. Zwei Tage vor dem Event wurde er jedoch nach einem ausländischen Hinweis verhaftet. Gemeinsam mit ihm steht der ebenfalls 21-jährige Arda K. vor Gericht, der zugab, nach Istanbul gereist zu sein, um dort im März 2024 einen Anschlag zu verüben – die Tat jedoch nicht ausführte. Die Anklage wirft beiden vor, zusammen mit dem in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. eine IS-Terrorzelle betrieben und sogar drei zeitgleiche Anschläge in Mekka, Istanbul und Dubai vorbereitet zu haben.
Besonders brisant: Hasan E. stach laut Anklage im März 2024 vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einem Sicherheitsbeamten in den Hals und verletzte vier weitere Personen, bevor er festgenommen wurde. Beran A. bestreitet jedoch, ihn bei dieser Tat unterstützt zu haben. Die Ermittler stützen sich auf Chatprotokolle und Google-Suchen wie „mekka attack“ oder „istanbul-bomb“, die laut Staatsanwalt eindeutiges Täterwissen belegen.
Im Gerichtssaal zeichnete sich ein Bild von zwei jungen Männern, die von Hasan E. stark beeinflusst wurden. Beran A. schilderte, wie er sich von seinem Freund in den Dschihad gedrängt fühlte und sogar in Dubai mit Messern nach einem Polizisten suchte, am Ende aber eine Panikattacke erlitt und die Tat nicht umsetzte. Beide Angeklagten bekennen sich zur Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und zum Versuch, Anschläge vorzubereiten, betonen aber, dass ihre Pläne nicht abgesprochen gewesen seien.
Sollte das Gericht den Anklagepunkten folgen, drohen den beiden nach dem Jugendgerichtsgesetz bis zu 20 Jahre Haft. Der Prozess, der unter strengster Bewachung und großem öffentlichen Interesse stattfindet, wird im Mai fortgesetzt.

